Sicher Reisen Nitzsche GmbH

Liebe Kunden, liebe Freunde unseres Hauses,

 

Viktoria Nitzsche

wir freuen uns sehr, Ihnen hiermit eine weitere Ausgabe unseres Newsletters präsentieren zu dürfen.

Viel Freude bei der Lektüre dieser Ausgabe wünscht Ihnen

Viktoria Nitzsche
Geschäftsführerin der Sicher Reisen Nitzsche GmbH

Bleiben Sie gesund und reisefreudig!


Inhaltsverzeichnis:


Corona-Lockerungen in Russland

Die russische Hauptstadt Moskau hat die im Zuge der Corona-Krise verhängte „Selbstisolation“ seit dem 9. Juni 2020 beendet. Auch die digitalen Passierscheine wurden vollständig abgeschafft. Die Maskenpflicht in Moskau bleibt aber bestehen. Die Hauptstädter sind verpflichtet, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe zu tragen sowie Abstand zu anderen Menschen („soziale Distanz“) zu halten. Die Maskenpflicht gilt insbesondere in Geschäften, Einkaufszentren, Apotheken sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz. Auf der Webseite der Stadtverwaltung heißt es zudem, dass man auch beim Verlassen des Hauses eine Schutzmaske zu tragen habe.

Kann man aus Deutschland oder anderen Ländern nach Russland reisen?

Das Einreiseverbot bleibt vorerst in Kraft. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose dürfen nur in folgenden Ausnahmefällen nach Russland einreisen:
- wenn sie in Russland medizinisch versorgt werden,
- wenn sie enge Verwandte in Russland haben, die pflegebedürftig sind (einmalige Einreise),
- wenn sie Vormund einer pflegebedürftigen Person sind, die in Russland lebt (einmalige Einreise)

Alle Reisenden benötigen ein Visum, welches nach Beginn der Corona-Pandemie ausgestellt wurde. Alle anderen vorher ausgestellten Visa sind aktuell nicht gültig.

Ab dem 15.07.2020 sind Ausländer, die nach Russland kommen, verpflichtet, an der russischen Grenze entweder auf Russisch oder Englisch folgende Dokumente vorzulegen:
– Nachweis über einen negativen COVID-19-Test (PCR), der nicht älter als 3 Tage ist,
– falls vorhanden – Nachweis über das Vorhandensein von Immunglobulin-G-Antikörpern,
– Alternativ können die Einreisenden einen COVID-19-Test 3 Tage nach ihrer Ankunft in Russland kostenpflichtig machen lassen.

Muss man nach Rückkehr aus Russland in Quarantäne?

Ja, es sei denn, Sie können über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes wird definiert, welche Labore ankzeptiert werden. Weitere Details finden Sie auch auf der Webseite der Bayerischen Staatskanzlei.

Wir können aktuell Visa beantragen:

- für Piloten und Air Crew Member (Wenn Sie keine geeignete Einladung besitzen, können Sie diese auch bei uns bestellen),
- für Reisende mit einer privaten FMS-Einladung von Verwandten ersten Grades,
- für Verwandte von russischen Staatsbürgern wenn sie mit diesen zusammen reisen
- für Geschäftsreisende mit Reisezweck "technischer Service" unter bestimmten Voraussetzungen. Weitere Details siehe nächste Artikel.

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Russ.Visum für Ehepartner

Deutsche können, falls sie einen russischen Staatsbürger als Ehepartner haben und mit diesem zusammen nach Russland reisen möchten, auch ohne Einladung aus Russland ein Privatvisum beantragen. Allerdings muss der Ehepartner einen speziellen formfreien Antrag schreiben. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns. Wir können diese Visa besorgen.  

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Russ.Visum für 'technischen Service'

Die russischen Behörden (FMS) stellen aktuell keine üblichen Einladungen aus. Einladungen durch Partnerfirmen werden zur Visabeantragung aktuell auch nicht akzeptiert. Allerdings können wir aktuell für Sie Einladungen für den Reisezweck „technischer Service“ für sogenannte „hoch qualifizierte Spezialisten“ besorgen (mehrfach für 1 Jahr). Bearbeitungszeit in Russland zw. 16 und 20 Tagen. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei uns.

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Grenzöffnung in Georgien

Georgien hat früh mit tiefgreifenden Restriktionen auf die Coronapandemie reagiert. Seit dem 1. Juli 2020 sind nun die Landesgrenzen für die Einreise von Touristen aus Deutschland und einigen anderen Ländern wieder geöffnet. Eine Quarantäne ist nicht mehr notwendig. Alle Hotels, Verpflegungseinrichtungen, Reiseführer und Reisebüros werden die etablierten internationalen Sicherheitskriterien erfüllen.

Auch die Flugverbindungen werden wieder eingesetzt. Ab Ende August fliegt die Lufthansa wieder direkt von München nach Tiflis und zurück. Andere Fluggesellschaften fliegen Tiflis mit einer Zwischenlandung an. Vor dem Überqueren der georgischen Grenze müssen die Gäste ein spezielles elektronisches Formular ausfüllen, in dem die Aufenthaltsorte der letzten 14 Tage und Kontaktinformationen abgefragt werden.

Attraktive Urlaube warten auf Sie. Bitte informieren Sie sich hier auf dieser Seite. 

Für EU-Staatsbürger ist kein Visum für die Einreise notwendig.

Nach der Rückkehr müssen Sie nicht in Quarantäne. Georgien gilt nicht als Corona-Risikogebiet.

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Charterflüge nach Moskau bzw. von Moskau

aktuell: wir organisieren Flüge mit Business-Jets von München nach Moskau und umgekehrt. Wir können individuelle oder Gruppenflüge organisieren. Die Preise hängen von der Auslastung der Maschine ab.

Voraussetzungen für den Flug nach Moskau: russischer Pass oder deutscher Pass mit einem Visum, welches ab 01.07.2020 ausgestellt wurde.
Voraussetzungen für den Flug nach München: EU-Pass oder russischer Pass mit einem gültigen Visum, welches ab 01.07.2020 ausgestellt wurde und eine aktuelle Einreiseerlaubnis der deutschen Bundespolizei. 

Die russischen Visa für EU-Bürger können wir besorgen. Bei Interesse bitte bei uns per Email oder Kontaktformular (https://www.sicher-reisen.de) melden.

Ihre Sicher Reisen Nitzsche GmbH

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Alle Preise und Angaben vorbehaltlich Irrtümer und Änderungen.

Impressum: Sicher Reisen Nitzsche GmbH
Möhlstr. 10, 81675 München | Germany
Geschäftsführerin: Viktoria Nitzsche
Registergericht: Amtsgericht München HRB 106273
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE166760040
Tel: + 49 89 72301 0
Fax: + 49 89 72301 22

Für Anfragen nutzen Sie bitte folgende Email-Adresse: info@sicher-reisen.de


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