Sicher Reisen Nitzsche GmbH

Liebe Kunden, liebe Freunde unseres Hauses,

 

Viktoria Nitzsche es gibt ein WICHTIGES UPDATE zum Thema Registrierung während der Fußball WM in Russland und zu unserem Newsletter allgemein.

Darüber möchten wir Sie durch diese  Ausgabe unseres Newsletters informieren.

Viktoria Nitzsche
Geschäftsführerin der Sicher Reisen Nitzsche GmbH


Inhaltsverzeichnis:


UPDATE: Registrierungspflicht während der Fußball-WM

Update: Mit Erlass Nummer 214 vom 12.05.2018 wurde die Registrierungszeit für Ausländer, die nicht in Hotels übernachten, von einem Tag auf drei Tage verlängert.

Im Zeitraum der Fußball WM 2018, beginnend 10 Tage vor dem ersten Spiel bis zum Tag des letzten Spiels (vom 04. Juni bis zum 15. Juli 2018), dürfen Ausländer mit einem gültigen Reisepass sowie mit einer Fan-ID (personalisierte Eintrittskarte für ein Fussballspiel) in laminierter oder elektronischer Form visumfrei in die Russische Föderation einreisen.

Die Fan-ID erlaubt einem Reisenden im oben genannten Zeitraum die Einreise in die Russische Föderation, den Aufenthalt dort sowie die Ausreise aus der Russischen Föderation. Die Fan-ID ist eine personalisierte Zuschauerkarte, die von jedem Zuschauer nach dem Ticketerwerb für ein Fußballspiel der WM 2018 zu beantragen ist.

Die Fan-ID ist personalisiert und wird einmalig und kostenfrei in laminierter Form für jeden Zuschauer erstellt. Bei der Einreise in die Russische Föderation bekommt jeder Reisende eine Migrationskarte, die vom Reisenden während des gesamten Aufenthalts mitzuführen ist. Bei Beschädigung oder Verlust der Migrationskarte ist der Reisende verpflichtet, sich zur Ausstellung eines Duplikats der Migrationskarte umgehend an das örtliche zuständige Büro der Dienststelle für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums zu wenden.

Während des Zeitraums vom 25. Mai bis zum 25.Juli 2018 müssen sich Reisende in den Städten Wolgograd, Jekaterinburg, Kazan, Kaliningrad, Moskau, Nischni Nowgorod, Rostow-am-Don, Samara, Sankt-Petersburg, Saransk, Sotschi und in jedem Spielort binnen 24 Stunden registrieren lassen.

Die Registrierungspflicht entfällt, wenn der Reisende sich weniger als 24 Stunden in einem der Spielorte aufhält. Ausgenommen davon sind Aufenthalte in einem Hotel.

Update: Mit Erlass Nummer 214 vom 12.05.2018 wurde die Registrierungszeit für Ausländer, die nicht in Hotels übernachten, auf 3 Tage verlängert.

Ausländische Teilnehmer sportlicher Veranstaltungen, Vertreter der FIFA, Vertreter der FIFA-Tochtergesellschaften sowie Vereinigungen und nationale FIFA-Fußballverbände sind von der Registrierungspflicht befreit.

Bürger der Russischen Föderation, ausländische Bürger oder Staatenlose, die ein Aufenthaltsrecht in der Russischen Föderation haben, sowie juristische Personen, deren Niederlassungen und Vertretungen, bei welchen sich der Ausländer aufhält, gelten als aufnehmende Seite.
Der Ausländer legt der aufnehmenden Seite zum Zweck der Registrierung seinen Reisepass und die Migrationskarte vor. Die aufnehmende Seite füllt ein Anmeldeformular aus. Dieses wird mit Kopien aller Seiten des Reisepasses sowie einer Kopie der Migrationskarte umgehend an die Migrationsbehörde weitergeleitet. Die Migrationsbehörde vermerkt darin die Ankunftsdaten des Reisenden. Ein Teil der Anmeldung wird abgetrennt und der aufnehmenden Seite übergeben. Der Reisende erhält diesen abgetrennten Teil von der aufnehmenden Seite.

Die Registrierung ist kostenfrei. Eine Registrierung auf postalischem Weg ist nicht möglich.

Der Ausländer hat das Recht sich eigenständig an die Migrationsbehörde zu wenden, um sich registrieren zu lassen, wenn die aufnehmende Seite aus triftigen Gründen (Erkrankung, physische Unmöglichkeit u.ä. - schriftliche Bescheinigung notwendig) verhindert ist.

Zusätzliche Information: Ausländische Bürger, die mit Bussen oder privaten PKW innerhalb der Russischen Föderation reisen, sind von der Registrierungspflicht befreit.

Eine Registrierung erfolgt auch an Wochenenden und Feiertagen.

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Neuer Anmeldeprozess für unseren Newsletter

Einige von Ihnen haben es sicherlich festgestellt: die Newsletter-Anmeldeseite hatte nicht bei jedem funktioniert. Für diese Unnanehmlichkeinten möchten wir uns ganz herzlich entschuldigen. SORRY.

Auf Grund dessen haben wir diese Seite technologisch auf den neuesten Stand gebracht und den Anmeldeprozess den heutigen Anforderungen angepasst. Es handelt sich nun um das (etwas aufwendigere) Double-Opt-In-Verfahren. Nach Anmeldung auf der Webseite werden Sie noch eine Mail bekommen, in dieser müssen Sie auf den Bestätigungslink klicken. Somit gehen Sie aber sicher, dass kein anderer für Sie diesen Newsletter bestellt hat.
Diese Technik entspricht den Anforderungen der DSVGO, die in den nächsten Tagen in Kraft tritt.

Sollten Sie in den letzten 10 Tagen Fehlermeldungen beim (erneuten) Bestellen unseres Newsletters erhalten haben, so klicken Sie bitte noch einmal auf den folgenden Link. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

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Alle Preise und Angaben vorbehaltlich Irrtümer und Änderungen.

Impressum: Sicher Reisen Nitzsche GmbH
Möhlstr. 10, 81675 München | Germany
Geschäftsführerin: Viktoria Nitzsche
Registergericht: Amtsgericht München HRB 106273
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE166760040
Tel: + 49 89 72301 0
Fax: + 49 89 72301 22

Für Anfragen nutzen Sie bitte folgende Email-Adresse: info@sicher-reisen.de



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