Sonderausgabe |
Liebe Reisende, liebe Kunden, liebe Freunde, |
Darüber möchten wir Sie zeitnah durch eine Sonderausgabe unseres Newsletters informieren. |
Viktoria Nitzsche
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Neue Regelungen für die Beantragung von Geschäfts-Visa für China |
Seit Anfang 2015 dürfen Businessvisa (M-Visa) nur noch für folgende
Tätigkeiten beantragt und ausgestellt werden: |
Sind andere Tätigkeiten geplant, so kann nur ausnahmsweise ein Businessvisum beantragt werden. Bitte sprechen Sie uns in Ihrem konkreten Fall dazu an. Zur Beantragung eines Businessvisa wird generell ein
Arbeitgeberschreiben mit bestimmten Angaben benötigt.
Gerne können wir auch für Sie eine solche behördliche Einladung besorgen. Bitte kontaktieren Sie uns. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier. |
Bei folgenden Tätigkeiten müssen Arbeitsvisa (Z-Visum) beantragt werden: |
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Arbeitsvisa (Z-Visum) und wir können auch bei der Beschaffung der behördlichen Dokumente durch unsere Partner vor Ort helfen. Bitte fordern Sie ein entsprechendes Angebot an. |
Alle Preise und Angaben vorbehaltlich Irrtümer und Änderungen.Impressum: Sicher Reisen Nitzsche GmbH Für Anfragen nutzen Sie bitte folgende Email-Adresse: info@sicher-reisen.de |
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Newsletter 3/15 der Sicher Reisen Nitzsche GmbH |