Einladungen Kasachstan, Einladungen für ein Geschäftsvisum nach Kasachstan

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Geschäftliche Einladungen Kasachstan

müssen von einer kasachischen Partnerfirma erstellt werden. Bei Mehrfachvisa muß zusätzlich eine Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan vorliegen.

Diese geschäftlichen Einladungen können auch wir für Sie besorgen. Anschließend folgt die Preisliste.
Zur Bestellung einer solchen Einladung füllen Sie bitte den Antrag aus, den Sie hier (pdf-Datei) oder hier (Word-Datei) downloaden können.

Einladungen Kasachstan für ein Arbeitsvisum können wir nicht besorgen.

Dies muss durch eine juristische Person in Kasachstan geschehen.

Preise für die Einladungen Kasachstan

PREISE*
EUR
Einladung f. Einmalvisum bei 1-monatigem Aufenthalt:
Bearbeitungszeit in Kasachstan 12 Arbeitstage150
Einladung f. Einmalvisum bei 3-monatigem Aufenthalt:
Bearbeitungszeit in Kasachstan 12 Arbeitstage155
Einladung f. Zweifachvisum bei 3-monatigem Aufenthalt:
Bearbeitungszeit in Kasachstan 12 Arbeitstage155
Einladung f. Mehrfachvisum bei 12-monatigem Aufenthalt:
Bearbeitungszeit in Kasachstan 12 Arbeitstage195
* Endpreise für Privatkunden
   Bei Geschäftskunden zzgl. 19 % MwSt.

Achtung: Diese Preise decken nur die Beschaffung der Einladung ab. Die Konsulatsgebühren in Deutschland kommen ebenso wie unsere Bearbeitungsgebühr (EUR 49 pro Person) noch hinzu. Abgabe- und Abholungstage gelten nicht als Bearbeitungstage.
Die Firma Sicher Reisen Nitzsche GmbH trägt keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen durch die Behörden in Kasachstan.

Auftrag für Einladungen Kasachstan

Unseren Antrag zur Bestellung einer solchen Einladung können Sie hier (pdf-Datei) oder hier (doc-Datei) herunterladen. Bitte schicken Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben zu uns entweder per Fax oder per Post oder per E-Mail.

Wichtige Hinweise für Geschäftsvisa:

1. Jahresvisa mit mehrmaliger Einreise für Geschäftszwecke berechtigen zu bis zu 120 Tagen Gesamtaufenthalt im Jahr (gemäß den Daten, die im Visum angegeben sind) und damit zu Aufenthalten von insgesamt 60 Tagen innerhalb von jeweils 180 Kalendertagen. Bei der ersten Einreise nach Kasachstan darf der Aufenthalt 30 Tage nicht überschreiten.
Zwei- und Dreimalige Visa für Geschäftszwecke berechtigen zu bis zu 90 Tage insgesamt, aber maximal 30 Tage pro Einreise.

Bitte lesen Sie unbedingt die Regelungen auf dieser Webseite durch (diese können sich auch jederzeit ändern): http://www.gov.kz

2. Wenn Gäste über internationale Flughäfen einreisen, werden die auszufüllenden Migrationskarten bei der Grenzkontrolle mit zwei Stempeln versehen. In diesem Fall ist die Registrierung deutscher Staatsbürger für maximal 90 Tage nicht erforderlich. Wenn Gäste auf dem Landweg einreisen, gibt es an der Grenze nur einen Stempel und es ist zwingend erforderlich, sich innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise bei der kasachischen Migrationspolizei registrieren zu lassen. Auch in diesem Fall gilt die Regel, dass bei der ersten Einreise nur 30 Tage Aufenthalt vorgesehen sind, wenn man ein Dauervisum zu Geschäftszwecken hat.

3. Was machen Sie, wenn Sie sich länger als 30 Tage beispielsweise wegen einem Projekt in Kasachstan aufhalten müssen und nur ein wie oben beschriebenes Visum Kasachstan haben? Hier ist die einfachste Möglichkeit, vor Ablauf der 30 Tage aus- und sofort wieder einzureisen – beliebt ist hierfür ein Kurztrip nach Bischkek. Danach werden dann die nächsten 30 Tage gezählt.

Haben Sie weitere Fragen? Stellen Sie diese einfach per E-Mail.

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