Laut Mitteilung der chinesischen Behörden benötigen ab sofort Staatsbürger Deutschlands (und noch einiger anderer Länder) kein Visum bei einem maximalen Aufenthalt in China von 15 Tagen. Diese Regelung ist zeitlich begrenzt bis Ende 2025.
Unser Visa-Service für China:
Wir können Ihnen nur dann bei der Beantragung und Besorgung eines chinesischen Visums helfen, wenn Sie in Bayern leben und gemeldet sind (arbeiten reicht nicht, wir benötigen bei nicht-deutschen EU-Staatsbürgern eine Meldebescheinigung und bei nicht-EU-Staatbürgern einen deutschen Aufenthaltstitel mit Anschrift in Bayern).
Für Geschäftsvisa (Typ „M“) und andere dienstliche Angelegenheiten wie Messebesuche u.ä. (Typ „F“) werden Einladungen benötigt, die eine Vielzahl von Daten zur eingeladenen Person und zum Reisezweck enthalten müssen. Aber immerhin sind diese nicht im Original vorzulegen.
Jeder Antragsteller eines Mehrfachvisums muss seine Fingerabdrücke abgeben. Bei Einfach- und Zweifachvisa ist dies aktuell bis 31.12.2023 laut Mitteilung des Chinesischen Konsulates nicht notwendig. Sollten Sie in den letzten 5 Jahren Ihre Fingerabdrücke im Chinesischen Visacenter München schon einmal abgegeben haben und seitdem auch Ihren Reisepass nicht gewechselt haben, so können wir die Visabeschaffung komplett übernehmen (Abgabe und auch Abholung). Weitere Ausnahmen: siehe unten. Ansonsten müssen Sie mit uns zur Dokumentenabgabe mitkommen. Diese ist aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich.
Die Beantragung eines Visums dauert eine Woche. Es gibt aber jetzt wieder „Urgent-Visa“ (Annahme nur Dienstag und Mittwoch, Abholung am Donnerstag). „Sameday“-Ausstellung ist theoretisch möglich, das geht aber nur mit einer schriftlichen Erlaubnis des Chinesischen Konsulates, wofür triftige Gründe nötig sind, welche auch nachgewiesen werden müssen.
Beantragungsprozess:
1) Als erstes benötigen wir alle Ihre Unterlagen im Original und mit allen Unterschriften. Diese sind:
Reisepass, Passfoto, Visaantrag, Einladung aus China (bei Touristenvisa: Flugtickets, Hotelbuchung oder Einladung von Privatpersonen), Reiseliste, Datenschutzerklärung. Wir prüfen diese Unterlagen und Sie erhalten unsere Rechnung.
2) Wir machen einen Termin im Visacenter zu dem auch der Antragsteller (wegen der Fingerabdrücke) anwesend sein muss. Dann muss dieser die Fingerabdrücke erfassen lassen und die Unterlagen werden final abgegeben.
3) Wir holen das Visum (im Pass eingeklebt, üblicherweise nach einer Woche) wieder ab und senden es Ihnen zu (oder Sie holen es bei uns im Büro ab).
Gebühren:
1) Kosten des Chines. Konsulats und Visacenters finden Sie hier.
2) unsere Kosten: 98 EUR pro Pass/Visaantrag plus 69 EUR im Falle der Abgabe der Fingerabdrücke plus eventuelle Versandkosten (ab 24,50 EUR)
Info zur Reiseliste:
Tabelle mit allen Auslandsreisen des Reisenden der letzten 5 Jahre: Land, wann eingereist, wann ausgereist, Grund der Reise (privat, Tourist, dienstlich). Es darf nichts weggelassen werden. Muss auch vom Antragsteller unterschrieben werden (mit Datum).
Info zum Visaantrag:
Der Visaantrag ist online auszufüllen (Online-Visaantrag-China), vom Antragsteller aber selbst zu unterschreiben. Bitte unbedingt beachten: Als Antwort auf die Frage Nr. 9.1A klicken Sie bitte auf „NO“. Als Antwort auf die Frage 9.1B klicken Sie bitte auf „By visiting the Visa Center“. Falls Sie das nicht so machen, können wir Ihren Visaantrag nicht am Visacenter abgeben. Bitte den Visaantrag an zwei Stellen unterschreiben: erste Seite unten und Seite 8, nach Punkt 9.1A – nicht nach 9.2!!!
– Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die Diplomaten-, Dienst- und Höflichkeitsvisa beantragen können
– Personen, die innerhalb der letzten 5 Jahre ein chinesisches Visum mit demselben Pass bei der chinesischen Botschaft oder beim Chinese Visa Application Service Center München beantragt haben und deren Fingerabdrücke bereits erfasst wurden
– Personen, die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder Personen, bei denen sich Fingerabdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht erfassen lassen
– aktuelle Meldebescheinigung max. sechs Monate alt (erforderlich nur für nicht-deutsche EU-Staatsbürger, mit Anschrift in Bayern)
– Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (erforderlich nur für nicht EU-Staatsbürger, mit Anschrift in Bayern)
Hier die häufigsten Visaarten für China:
a) Tourismus-Visum
(L-Visa) werden für einen max. Aufenthalt in China von bis zu 30 Tagen und nur für eine ein- oder zweimalige Einreise ausgestellt.
Es muss vorgelegt werden: Unterlagen, die den Reiseverlauf dokumentieren, einschließlich bestätigter Flugtickets (Ein- und Ausreise), Nachweis über eine Hotelreservierung für die gesamte Aufenthaltsdauer in China und Reiseplan, ggf. weitere Buchungsunterlagen (z. B. für Rundreisen oder Kreuzfahrten) oder ein Einladungsschreiben für Touristen (Invitation Letter for Tourist), das von einer zuständigen Institution oder Person ausgestellt wurde.
Das Einladungsschreiben für Touristen muss folgende Angaben enthalten:
– persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
– Angaben zur geplanten Reise ( Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Angaben zur Hotelunterkunft usw.)
– Informationen über die einladende Person/Institution (Name der einladenden Institution bzw. Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift der einladenden Person/Institution oder eines gesetzlichen Vertreters)
Alternativ, wenn Sie von einer Privatperson eingeladen werden und bei dieser wohnen werden: Einladung mit Kopie der chinesischen ID-Karte oder Einladung mit Kopie des ausländischen Passes und Aufenthaltsgenehmigung für China
b) Business-Visum
(M-Visa) können länger und mit bis zu mehrfachen Einreise ausgestellt werden. Ein Geschäftsvisum wird dabei nur für folgende Tätigkeiten erteilt: normale geschäftliche Tätigkeiten wie Verkaufsgespräche, Verhandlungen, Präsentationen von eigenen Produkten; offizielle nicht-kommerzielle Auftritte; sportliche Veranstaltungen als Sportler
– Angaben zur geplanten Reise (Reisezweck, Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Beziehung des Antragstellers zur einladenden Firma/Institution, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
– Informationen über die einladende Firma/Institution (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift der einladenden Person/Institution oder eines gesetzlichen Vertreters)
c) Arbeits-Visum
Andere geplante Tätigkeiten verpflichten zur Beantragung eines „kurzfristigen Arbeitsvisa“ oder „normalem längerfristigen Arbeitsvisa“ (Z-Visum). Inhaber eines Arbeitsvisa (Z-Visum) müssen bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
d) „F-Visum“
Möchten Sie in China eine Messe besuchen, benötigen Sie ein F-Visum. Andere Tätigkeiten, für die ein F-Visum nötig wird sind: akademischer Austausch; Kulturaustausch (z.B. nichtkommerzielle Aufführung); Religiöser Austausch; NGO-Aktivitäten; Freiwillige (weniger als 90 Tage); ausländischer Experte mit vorab genehmigten Einladung; geografische Vermessungs- und Kartierungsaktivitäten
Informationen zu anderen Visatypen finden Sie hier.
Weitere Hinweise zur Beantragung eines Visum für China:
- Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visum für China nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen!
- Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.
- Touristenvisa: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich.
Ein Touristenvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen, kann aber in China vor Ort verlängert werden. - Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
- Personen, deren Visum mit „X“,“Z“,“D“,“J-1″ versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit alle erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.
Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in der VR China nicht gestattet. - Für eine Reise in das autonome Gebiet Tibet der VR China muss eine extra Erlaubnis oder bei Reisegruppen ein Gruppenvisum beantragt werden.
- Die Visumspflicht für Gebiete, für die vor der Pandemie keine Visa benötigt wurden, entfällt. Ebenfalls werde die visafreie Einreise in das südliche Produktionszentrum Guangdong für Ausländer aus Hongkong und Macau wieder eingeführt. Vor Corona galt (ob das noch aktuell richtig ist, wissen wir nicht): China öffnet Kurzzeit-Besuchern aus 53 Ländern seine Grenzen – darunter allen EU-Staaten, den USA, aber auch Japan und Südkorea. Ihre Bürger dürfen ab sofort in den Großraum Peking ohne Vorabvisum einreisen und dort sechs Tage bleiben – bis zu 144 Stunden. Voraussetzung für die Einreiseerlaubnis ist aber, dass die Reisenden einen Weiterflug über Hongkong oder ein Drittland der Region gebucht haben.
Weitere aktuelle Informationen zum Thema Visa für China finden Sie auch immer auf der Homepage des Chinesischen Visacentrums in München.