Einladungen für ein China-Business-Visum

Hinweis: Für ein Geschäftsvisum nach China benötigen Sie eine Einladung eines Geschäftspartners aus China (einschließlich Hong Kong und Macau) oder Einladungen zu Messen. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben zur geplanten Reise (Reisezweck, Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Beziehung des Antragstellers zur einladenden Firma/Institution, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
c) Informationen über die einladende Firma/Institution (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift der einladenden Person/Institution oder eines gesetzlichen Vertreters)

Für ein Arbeitsvisum für China benötigen Sie:

  • bei einem kurzfristigen Arbeitsvisum (max. 30 Tage, einfache Einreise): Arbeitserlaubnis („Work Permit“), offizielle Einladung („Invitation Letter of Duly Authorized Unit“), Bestätigung über kurzfristige Arbeit in China („Approval of short-term employment“) – alle von einer chines. Behörde erstellt und abgestempelt
  • bei kommerziellen Auftritten:  Bestätigung des Kultusministeriums oder der Kulturbehörde, offizielle Einladung („Invitation Letter of Duly Authorized Unit“), Bestätigung über kurzfristige Arbeit in China („Approval of short-term employment“) – alle von einer chines. Behörde erstellt und abgestempelt
  • bei einem langfristigen Arbeitsvisum: „Invitation Letter of Duly Authorized Unit“ oder „Confirmation Letter of Invitation“(inkl. Geschäftseinladung), die von den jeweils zuständigen chinesischen Behörden ausgestellt wurden sowie eines der folgenden Dokumente:
    (1) eine von der chinesischen Regierungsbehörde für Personal und Soziale Sicherheit ausgestellte Arbeitserlaubnis Chinas („Work Permit“)
    (2) eine von der staatlichen Behörde für ausländische Arbeitnehmer ausgestellte Genehmigung
    (3) ein Einladungsschreiben der staatlichen Erdölgesellschaft für ausländische Bürger, die für Erdöl fördernde Unternehmen arbeiten
    (4) ein Zertifikat der jeweiligen Niederlassung ausländischer Unternehmen, das von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt wurde
    (5) eine von der chinesischen Regierungsbehörde für Kultur ausgestellte Genehmigung für kommerzielle Aufführungen (gilt nur für Antragsteller, die für kommerzielle Aufführungen nach China reisen)

Stand der Informationen: Februar 2020

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